"Wer das Programm nutzen will, der muss sich sputen“, sagte Jürgen Altenhof, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder. Gefördert werden Bewerber und Betriebe, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen und inkl. Antrag bis zum 31.3.2018 eingereicht haben. Besonders für die Handwerksbetriebe sei das Angebot nach wie vor attraktiv. Fast 50 Prozent der Ausbildungsanfänger in einem Jahrgang sind im Handwerk immer noch Hauptschüler. Zwar sinke diese Zahl tendenziell, aber gerade die Handwerksbetriebe geben immer noch vielen Hauptschülern eine berufliche Chance.
Bedingungen
Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die im direkten Anschluss an die Schulentlassung aus der Jahrgangsstufe 9 einer allgemeinbildenden Schule beginnen, in jedem Fall im gleichen Kalenderjahr der Schulentlassung liegen. Der Jugendliche muss den Hauptwohnsitz in Hessen haben und darf nicht älter als 27 Jahre sein.
Hilfe
Den Förderantrag und die Unterstützung bei der Beantragung bietet die Kreishandwerkerschaft den Betrieben im Rahmen der „Passgenauen Besetzung“ an.
Kontakt: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder, „Passgenaue Besetzung“ Rudolf-Harbig-Straße 6, 34576 Homberg, Tel. 05681 9881-35, <link http: www.handwerk-schwalm-eder.de>www.handwerk-schwalm-eder.de.
Informationen sind zudem beim Regierungspräsidium Kassel erhältlich. <link https: rp-kassel.hessen.de.>
Bild 1: Geschäftsführer Jürgen Altenhof
Bild 2: Fast die Hälfte aller Auszubildenden im Handwerk sind Hauptschüler.
Fotos: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder