Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte bereits in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2018 in Sachen Fahrverbote darauf hingewiesen, dass diese nur dann tatsächlich angeordnet werden dürften, wenn die Prüfung ergebe, „dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NOx-Grenzwerte darstellen und sich diese Maßnahmen als verhältnismäßig darstellen“.
ZDK-Präsident, Jürgen Karpinski, sagte dazu: „Die in verschiedenen Medienberichten veröffentlichten Messergebnisse machen deutlich, dass davon nicht mehr die Rede sein kann. Nun zeigt sich, dass der Kreuzzug der Deutschen Umwelt Hilfe (DUH) gegen den Diesel der Umwelt nichts gebracht hat. Es wurden aber Millionen von Dieselbesitzern und Tausende von Autohändlern in Verzweiflung gestürzt, deren Dieselfahrzeuge massiv an Wert verloren haben und die auf ihrem Schaden sitzenbleiben“.
Die Kfz-Betriebe in der Innung Melsungen befürworten ein umgehendes Aussetzen der Diesel-Fahrverbote und eine abschließende fachliche Klärung. „Wenn sich die Mess-Ergebnisse weiter erhärten, dann muss auch über die Haftung und Schadensersatz gesprochen werden“, sagte Obermeister Hupfeld. Davon unberührt bleibt das Ziel, die strengen CO2-Ziele mit schadstoffarmen Dieseln zu erreichen.
<link http: www.kfz-melsungen.de>www.kfz-melsungen.de
Bild 1: Sind die Abgase aus dem Dieselmotor doch nicht alleine Schuld an den Stickoxid-Werten?
Bild 2: Obermeister Rudi Hupfeld, Innung des Kraftfahrzeug-Handwerks Melsungen